Kosten
Allgemeines Die Spitex erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage von klaren, transparenten Regelungen. Klientinnen und Klienten wissen jederzeit, worauf sie - zu welchen Kosten - Anspruch haben. Berechnungseinheiten, Tarife und Verrechnung sind gemäss den Weisungen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern gestaltet.
Die Spitex-Tarife sind nicht kostendeckend. Die öffentliche Hand übernimmt rund 50 Prozent der Kosten. Von den gesamten Gesundheitskosten, die die Krankenkassen in der Grundversicherung aufwänden entfallen ca. 2 % auf die Spitex.
Wir müssen für hauswirtschaftliche Leistungen pro Rechnung einen Administrationsbeitrag von Fr. 5.-- erheben.
Pflegeleistungen Die Pflegeleistungen werden von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen, ein Arztzeugnis ist erforderlich.
Abklärung und Beratung: Fr. 73.-- pro Stunde Behandlungspflege/Wundbehandlung: Fr. 68.-- pro Stunde Komplexe Grundpflege: Fr. 68.-- pro Stunde Einfache Grundpflege: Fr. 48.50 pro Stunde
Die Einstufung der Pflegesituation in "einfach" oder "komplex" wird massgebend durch den Gesundheitszustand der Klienten und den Zustand des sozialen Umfeldes bestimmt. Dasselbe gilt auch für psychiatrische und psychogeriatrische Grundpflege.
Hauswirtschaftliche Leistungen Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen, ausser es ist eine entsprechende Zusatzversicherung vorhanden. Eine genaue Abklärung mit der Krankenkasse lohnt sich.
Die Tarife sind abgestuft nach steuerbarem Einkommen und Anteil des Vermögens (Fr. 14.-- - 41.-- pro Stunde). Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden viertelstundenweise erfasst, d.h. angebrochene Viertelstunden werden aufgerundet. Zusätzlich: Fr. 5.-- Wegpauschale pro Besuch, jedoch maximal 1 Mal pro Tag.
Bezüger von Ergänzungsleistungen können Rechnungen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, ihrer Ausgleichskasse einreichen.
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www.spitexburgdorf.ch |
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